NINO AG, Nordhorn
Bei der NINO AG handelte es sich um ein Textilunternehmen, welches dreistufig am Standort Nordhorn sowohl eine Spinnerei, Weberei als auch eine Ausrüstung für textile Oberstoffe betrieb. Das Unternehmen der NINO AG war international ausgerichtet mit verschiedenen Vertriebsstandorten in Europa und Übersee. Durch massive Umsatzeinbrüche während der Geschäftsjahre 1993/1994 geriet das Unternehmen in eine Schieflage, weshalb durch den Vorstand der NINO AG die Einleitung eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt wurde. Zielsetzung und Strategie des Vergleichsverfahrens war darauf ausgerichtet, den Geschäftsbetrieb des Unternehmens im Wesentlichen zu erhalten und fortzuführen.
Als Vergleichsverwalter wurde in dem Verfahren Rechtsanwalt Heinrich Stellmach bestellt. Zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergleichsverfahrens beschäftigte die NINO AG rund 3.500 Mitarbeiter. Unter der Aufsicht des Insolvenzverwalters wurde der Geschäftsbetrieb des Unternehmens über einen Zeitraum von rund drei Jahren fortgeführt.
Im Ergebnis konnte erreicht werden, dass die Ausrüstungskapazitäten der NINO AG sowie die international verzweigte Vertriebsorganisation des Unternehmens im Wege einer übertragenden Sanierung an eine Nachfolgegesellschaft veräußert wurden.