Stellmach & Bröckers · GESELLSCHAFTSRECHT

Neben der Sanierung in der Krise befindlicher Unternehmen bildet die Beratung mittelständischer Unternehmen in allen Fragen des Gesellschafts-, Handels-, Banken- und sonstigen Wirtschaftsrechts ein weiteres wesentliches Standbein unserer Kanzlei. Dies beinhaltet u.a. die Unterstützung

• bei der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften als auch deren Umwandlung
oder Liquidation,
• bei der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen gegenüber Geschäftsführern,
Gesellschaftern oder Aktionären,
• beim Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf,
• bei der Nachfolgeregelung im Unternehmen,
• beim Forderungsmanagement inkl. gerichtlichem Mahn- und Klageverfahren,
• bei der Bestellung und Realisierung von Sicherheiten,
• bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Rahmen von Insolvenzverfahren.

Hierbei können Sie unter anderem auf unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Jürgen Bröckers, Martin Harbering, Barbara Böcker und Carmen Aßmann als Berater oder Prozessvertreter zugreifen oder unser Notariat in allen Fragen der Vertragsgestaltung und Beurkundung in Anspruch nehmen.