Drucken

Mit Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 16.04.2010 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Xantron GmbH & Co KG, Mörikeweg 1, 46397 Bocholt, vertr. durch den Geschäftsführer Marc Schwiening, eröffnet und Herr RA Dr. Leo Schoofs zum Insolvenzverwalter bestellt.

Mit dem Zeitpunkt der Insolvenzveröffnung sind Insolvenzgläubiger unter Beachtung des § 174 InsO gehalten, ihnen zustehende Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Sofern Sie nicht bereits schriftlich dazu vom Insolvenzverwalter aufgefordert wurden, bitten wir Sie Ihre Ansprüche unmittelbar unter Verwendung des Anmeldeformulars hier anzumelden. Bitte beachten Sie dazu die ergänzenden Hinweise im Merblatt. Das Anmeldeformular wie auch das Merkblatt stehen Ihnen unter der Menüauswahl Dokumente/Service im Bereich Regelinsolvenz unserer Internetpräsenz zum Download zur Verfügung.

Wir verweisen ergänzend auf die Ausführungen der Information anläßlich der Einleitung des Insolvenzeröffnungsverfahrens.

Dr. Leo Schoofs

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter

Drucken

Insolvenzeröffnungsverfahren SUNTOURS GmbH

Mit Beschluss vom 22.03.2010 hat das Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 88 IN 13/10 ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SUNTOURS GmbH, Münsterstraße 25, 46397 Bocholt eingeleitet. Mit weiterem Beschluss vom 07.04.2010 hat das Amtsgericht Münster Herrn Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs aus unserer Kanzlei zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter liegen keine Informationen zu einzelnen Buchungsvorgängen oder deren Stornierung vor. Kunden der SUNTOURS GmbH werden daher gebeten, von entsprechenden Anfragen beim vorläufigen Insolvenzverwalter betreffend ihre jeweilige Reisebuchung abzusehen.

Soweit Ihrerseits Erstattungsansprüche gegenüber der SUNTOURS GmbH u.a. infolge bereits geleisteter Anzahlungen bestehen, werden Sie gebeten, Ihre Ansprüche schriftlich beim vorläufigen Insolvenzverwalter anzuzeigen. Diese Anzeige stellt keine förmliche Forderungsanmeldung im Sinne der Insolvenzordnung dar, da eine solche erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen kann.

Soweit Sie Ihre Ansprüche beim vorläufigen Insolvenzverwalter angezeigt haben sollten, werden Sie im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hierüber gesondert unterrichtet und zugleich zur Anmeldung Ihrer Forderung innerhalb der sodann vom Insolvenzgericht festgesetzten Anmeldefrist aufgefordert.

Dr. Leo Schoofs

Rechtsanwalt und vorl. Insolvenzverwalter

Drucken

Mit Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 25.02.2010 wurde nach gestelltem Eigenantrag des geschäftsführenden Gesellschafters Marc Schwinning, über das Vermögen der Xantron GmbH & Co KG, Mörikeweg 1, 46397 Bocholt, ein Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet und Herr Dr. Leo Schoofs aus unserer Sozietät zum vorl. Insolvenzverwalter bestellt.

Herrr Dr. Leo Schoofs ist als Sachverständiger gerichtlich beautragt, die Vermögensverhältnisse der Xantron GmbH & Co KG zu prüfen.

Der vorl. Insolvenzverwalter hat Vereinbarungen der Xantron GmbH & Co KG  zugestimmt, mit der diese rd. 2/3 ihrer Vertragskunden in den Leistungsbereichen VServer, Game-Server und Root-Server einschließlich der erforderlichen Server-Hardware veräußert wurden an das Unternehmen der mylock managed IT AG, Düsseldorf.

Ca. 1/3 der Kunden in den Leistungsbereichen Reseller und Webhosting wurden übernommen durch das Unternehmen der Comsitec Iris Schwiening.

Wir unterstellen, dass Sie von den Unternehmen der mylock und comsitec zwischenzeitlich entsprechend unterrichtet wurden.

Der Übernahme der Kunden wurde vom vorl. Insolvenzverwalter zugestimmt, da der Betrieb des Rechenzentrums der Xantron GmbH & Co KG durch drohende Kündigungen von Energie- und Kommunkationsdienstleistungen unmittelbar vor der Einstellung stand - mit dem Risko des drohenden "Totalverlustes" von Daten der betroffenen Kunden. 

Das Schulderunternehmen der Xantron GmbH & Co KG kann bedingt durch die Einstellung des Geschäftsbetriebes keinen weiteren Support durchführen. Gleichfalls ist durch die Deaktivierung und des Verkaufes des Rechenzentrum ein Datenzugriff auf die von Ihnen angemieteten Serverkapazitäten über die Xantron GmbH & Co KG nicht mehr möglich.

Wir müssen ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Xantron GmbH & Co KG verweisen, nach denen die Sicherung von Daten im Verantwortungsbereich des Kunden liegt.

Wir bitten daher von entsprechenden Anfragen an unsere Kanzlei abzusehen, da diese hier nicht beantwortet werden können. 

Soweit Ihnen etwaig Zahlunsansprüche aus dem bisherigen Vertragsverhältnis mit der Xantron GmbH & Co KG erwachsen sind, bitten wir Sie höflich, sich als Gläubiger unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. unter Angabe Ihrer vollständigen Anschrift nebst Vertragsnummer vormerken zu lassen. Mit dem Zeitpunkt der zu erwartenden Insolvenzeröffnung werden wir Sie sodann gesondert unterrichten.

Amtliche Bekanntmachungen finden Sie gleichfalls unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Dr. Leo Schoofs

Rechtsanwalt und vorl. Insolvenzverwalter